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Dies ist ein Opt-in – Anmeldung lt. Telekom Gesetz: Darunter versteht man eine Regelung, bei der Wiederholungs-E-Mails nur zulässig sind, wenn der Empfänger vorher explizit zugestimmt hat, dass er mit der Zusendung solcher E-Mails einverstanden ist. Seit 1. 3. 2006 gilt wieder ein gänzliches Werbeverbot ohne vorherige Zustimmung (Ausnahme in § 107 Abs. 3), wie dies bereits vor dem TKG 2003  nach dem TKG 1997 von 19. 8. 1999 (BGBl I 188/1999) bis 19. 8. 2003 der Fall war. Aus diesem Grunde wird der Empfänger zum zweimaligen Einverständnis aufgefordert.